Genereller Leinenzwang in Berlin und Grenzen der KontrollierbarkeitDonnerstag, 8. Dezember 2011
Berlin – Die vor Kurzem öffentlich gewordene Planung der Verschärfung des Berliner Hundegesetzes hat erste Diskussion unter den Menschen der Hauptstadt ausgelöst. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderungen liegt in der generellen Leinenpflicht für alle Hunde. Ausgenommen dafür ist jeder Hundehalter, der zusammen mit dem Hund eine Schulung bei anerkannten Hundetrainern oder Amtsveterinären absolviert und damit den Hundeführerschein erwirbt. Infolge dessen, darf sich der Hund dann frei bewegen.
Da bereits jetzt in Berlin eine Leinenpflicht herrscht, jedoch beschränkt auf Parks, stellt sich die Frage, ob die Ordnungsämter der Bezirke diesen erheblichen Kontrollaufwand tatsächlich leisten können. Die Momentaufnahme eines Anwohners im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg lässt Zweifel daran aufkommen. Während im Volkspark innerhalb von 90 Minuten 18 unangeleinte Hunde unterwegs waren, wurde innerhalb der letzten 10 Wochen kein einziges Mitarbeiter des Ordnungsamtes erspräht. Wenngleich dies ein subjektiver Eindruck ist, reagierte der Bezirksbürgermeister darauf und verwies auf eingeschränkte Kapazitäten mit fünf Streifen unter der Wochen und drei Streifen am Wochenende für den gesamten Bezirk. Es erscheint schwer nachvollziehbar, wie es dann geschafft werden soll über die Grenzen von parkanlagen hinaus jeden Hundehalter mit freilaufendem Hund zu kontrollieren. Zumal das Ordnungsamt auch zahlreiche weitere Aufgaben hat. Eine denkbare Einschränkung auf bestimmte Hunderassen wird von Berliner Hundevereinen und Tierschützern skeptisch gesehen. Denn Bissattacken haben nach Einführung einer „Kampfhunde“-Liste kaum abgenommen. Vielmehr verteilen sich Angriffe von Hunden über alle Hunderassen, wie die aktuelle Berliner Beißstatistik zeigt (http://www.tagesspiegel.de/berlin/mehr-als-600-menschen-durch-hunde-verletzt/4002278.html). Denn in jeder Hunderasse gibt es aggressive und friedliche Hunde, so dass eine pauschale Verurteilung nach neuesten Erkenntnissen wenig Sinn macht. Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/uneinsichtige-hundehalter-ueberfordern-die-kiezstreifen-/5880200.html Impressum dieser Information: G & P Versicherungsmakler Saatwinkler Damm 66 13627 Berlin Tel: 030 / 34 34 61 61 Fax: 030 / 34 34 61 66 eMail: info@GUP-Makler.de web: www.GUP-Makler.de
Geschrieben von Brian Heidemann
um
13:40
Dürfen Pferde ausgemusterte Christbäume fressen?Montag, 28. November 2011
Pressemitteilung 25.11.2011
Dürfen Pferde ausgemusterte Christbäume fressen? - Prinzipiell ja, aber... es dürfen keine Fremdstoffe am Baum sein wie Lametta, Geschenkband, Wachs es dürfen keine Bäume vom Händler mit unbekannter Herkunft sein, weil auch Weihnachtsbäume oft chemisch behandelt werden - Schaden Ihnen die Nadeln nicht? Heimische Nadelbäume werden vom Wild und von Pferden sehr gerne gefressen. Allerdings haben Wildtiere die freie Wahl und fressen nur soviel, wie für sie gut ist. Denn auch Nadelbäume enthalten Stoffe, die nicht in großer Menge gefressen werden sollten. - Welche Baumarten dürfen Pferden verfüttert werden, welche sind giftig? Die heimische Weißtanne und die forstlich angebaute Douglasie gelten als ungiftig für Pferde. Die heimische Rotfichte gilt als schwach giftig (im Harz ätherische Öle und Bomeol verursachen Reizungen und belasten Leber und Niere, selten Lähmungen), obwohl sie meistens ohne Schaden in erheblichem Umfang verbissen wird. Die heimische Kiefer gilt als wenig giftig (hautreizend, Bronchialspasmen möglich). Andere, nicht heimiche Nadelbäume sollten nicht verfüttert werden. Einige, beispielsweise die Balsamtanne, enthalten enorme Mengen an Harzen, die für das Tier schädlich sind. Wachholder, Lebensbäume und Zypressen können sehr stark giftig sein. - Sind Christbäume mehr Zeitvertreib oder tatsächlich Zusatzfutter bzw. Futterersatz? Der ausgediente Weihnachtsbaum ist ein Zeitvertreib. Ob ein Nadelbaum als Zusatzfutter verwendet werden darf, hängt davon ab, ob diese Baumart ungiftig für Pferde ist. Ein Futterersatz sind Nadelbäume keineswegs. Auch das Wild verbeißt diese Bäume zur Winterzeit vor allem aus Mangel an besserem Futter. Pferde sind aber im Gegensatz zu Hirschen und Rehen keine Laub- und Knospenfresser sondern von ihrem gesamten Verdauungssystem her ganz klar Grasfresser. Daher führt an Gras bzw. gutem Heu kein Weg vorbei. Auskunft gibt: Dr. Renate Vanselow Arbeitskreis Umwelt VFD Homepage: www.biologie-der-pferde.de Weitere Informationen: VFD-Bundesgeschäftsstelle Christiane Ferderer Zur Poggenmühle 22 27239 Twistringen Tel. 04243 942404 Fax 04243 942405 Mobil 01743364733 bundesgeschaeftsstelle@vfdnet.de www.vfdnet.de Der Fachverband der Gelände- und Wanderreiter und .fahrer www.vfdnet.de VFD-Bundesverband VR 4099 Amtsgericht Hannover Geschäftsstelle: Zur Poggenmühle 22 27239 Twistringen Tel. 04243 942404 bundesgeschaeftsstelle@vfdnet.de Bankverbindung: Volksbank Vechta Konto 804567400 BLZ 28064179 Steuernr. 4627006771
Geschrieben von Brian Heidemann
um
08:43
Berliner Politik plant Verschärfung des HundegesetzesFreitag, 25. November 2011
Berlin – Seit 1004/05 gilt in Berlin das Gesetz „über das Halten und Führen von Hunden“. Es besagt, dass jeder neu angeschaffte Hund einer als gefährlich eingestuften Hunderasse Amtsveterinären vorgeführt werden muss. Zusätzlich gilt dies für jedes Verhaltensauffällige Tier, das zum Beispiel jemanden übermäßig angesprungen hat. Für diese Tiere gilt Leinen- und Maulkorbzwang.
Das Gesetz sieht jedoch auch für Hunde, die nicht als gefährlich eingestuft wurden, Leinenpflicht in Treppenhäusern, Wäldern und Parks, Bussen und Bahnen sowie Straßen und Plätzen mit Menschenansammlungen vor. Ebenso muss der Halter den Hund mit einem Chip versehen und eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Derzeit erstellt eine Gruppe von bezirklichen Amtsveterinären ein Konzept, dass im Sommer 2012 die Grundlage für eine Gesetzesänderung werden soll. Dieses legt das Augenmerk stärker auf den Hundehalter und individueller auf den Hund. Die pauschale Rasseneinstufung wird weniger wichtig, wenngleich die Kampfhundeliste weiter existieren soll. Erwogen wird ein Modell, dass es eine grundsätzliche Leinenpflicht für die allermeisten Hunde vorsieht. Davon könnten sich Hundehalter jedoch befreien, indem bei anerkannten Hundeschulen Kurse belegt und ein Hundeführerschein erworben wird. Die Details zu Auswahl und Kontrolle der Hundeschulen sind derzeit noch unklar. Quelle: Tagesspiegel Impressum dieser Information: G & P Versicherungsmakler Saatwinkler Damm 66 13627 Berlin Tel: 030 / 34 34 61 61 Fax: 030 / 34 34 61 66 eMail: info@GUP-Makler.de web: www.GUP-Makler.de Achtung! Vergiftungsfälle auf Grünland!Mittwoch, 16. November 2011
Pressemitteilung 07.11.2011
Achtung! Vergiftungsfälle auf Grünland! JETZT Proben sicher stellen! Seit einigen Wochen häufen sich Meldungen über tödliche Pferdevergiftungen durch die atypische Weidemyoglobinurie (Weidemyopathie). Noch handelt es sich meist um höhere Lagen der Alpen und Mittelgebirge, in denen jetzt schon Fröste auftreten. Die warm-feuchte Witterung läßt in diesem Herbst und auch im kommenden Frühjahr mit tödlichen Vergiftungen bei Einbruch der Bodenfröste bzw. Tauwetter rechnen. Die VFD arbeitet daran, die Ursache der ungeklärten Vergiftungen zu klären. Daher rufen wir alle Pferdehalter auf, bei Pferdevergiftungen auf Grünland JETZT Proben sicher zu stellen für die späteren Laboranalysen. Welche Vergiftungen können auf Grasland beobachtet werden? Neben atypischer Weidemyopathie und Graskrankheit (grass sickness) treten im Grünland auch z.T. schwere, spektakuläre Lähmungserscheinungen vorübergehend auf, es kann zu heftigen Hufrehefällen kommen, aber auch zu Ödemen im Kopf- Halsbereich und allgemein zu schweren Koliken. Was ist zu tun, um Proben zu sichern? In dem Zeitraum, in dem ein Pferd Vergiftungserscheinungen zeigt, sollte bevor das Pferd medikamentös versorgt wird: 1) eine Blutprobe in ein neutrales Röhrchen ohne Zusätze genommen werden. Zusätzlich kann auch noch eine Blutprobe heparinisiert genommen werden. 2) sollte versucht werden, 20-50 ml Urin aufzufangen. 3) eine Kotprobe sicher stellen. 4) Kontakt zur VFD-Bundesgeschäftsstelle aufnehmen, um gezielt fragliche Gräser auf den Flächen zu beproben. Alle Proben sind direkt nach der Entnahme bei mind. . 20 °C . dunkel- zu lagern. Auch der spätere Transport muss gekühlt durch einen speziellen Laborversand erfolgen. Die VFD-Bundesgeschäftsstelle kann bei Fragen zu Transport, Lagerung und sobald Labore gefunden sind . Kontakt zu Laboren weiter helfen. Weitere Informationen: VFD-Bundesgeschäftsstelle Christiane Ferderer Zur Poggenmühle 22 27239 Twistringen Tel. 04243 942404 Fax 04243 942405 Mobil 01743364733 bundesgeschaeftsstelle@vfdnet.de www.vfdnet.de Der Fachverband der Gelände- und Wanderreiter und .fahrer www.vfdnet.de VFD-Bundesverband VR 4099 Amtsgericht Hannover Geschäftsstelle: Zur Poggenmühle 22 27239 Twistringen Tel. 04243 942404 bundesgeschaeftsstelle@vfdnet.de Bankverbindung: Volksbank Vechta Konto 804567400 BLZ 28064179 Steuernr. 4627006771 Besondere Gefahren beim Wetterumschwung zum HerbstanfangFreitag, 16. September 2011
Verschiedene Risikofaktoren, insbesondere für Motorradfahrer, gilt es zu Herbstanfang besonders zu beachten:
- Laub und Ackerschmutz auf der Straße erhöhen die Rutschgefahr - Wildwechsel und Nebel erhöhen das Unfallrisiko - Heftige Regenfälle und Nebel verursachen Aquaplaning - Verlorenes Erntegut und Erdklumpen auf der Fahrbahn verursachen Ausweichmanöver - Häufiger vorkommende landwirtschaftliche und militärische Fahrzeuge sind oftmals schlecht beleuchtet und scheren beim Abbiegen weit aus Impressum dieser Meldung: G&P Motorrad Versicherungsdienst GmbH Versicherungsmakler Saatwinkler Damm 66 13627 Berlin-Charlottenburg Tel.: 030 / 34 34 61 44 Fax: 030 / 34 34 61 55 E-Mail: info@motorrad-versicherung-online.de Web: www.motorrad-versicherung-online.de Mehr als 50% der Haftpflichtversicherungen unzureichendDienstag, 26. Juli 2011
Dem Nachrichtenmagazin „"Focus"“ liegt eine Analyse von Aspekt-online vor, dass 53% der Neukunden einer Haftpflichtversicherung sich nicht für den Fall absichern, dass ihnen selbst etwas passiert. Die Zahl derer, die auf eine Versicherung des Schlüsselverlustes verzichten, ist sogar noch größer.
Wenn wichtige Klauseln fehlen, kann das im Ernstfall zu großen Verlusten führen. Im Fall des Schlüsselverlustes betrifft dies zum Beispiel Büroschlüssel oder Schlüssel von Mehrfamilienhäusern. Es empfiehlt sich daher beim Anbieter der Wahl, am Besten einem Anbieter mit mehreren Versicherungen und Tarifen im Portefolio - zum Beispiel einem unabhängigen Versicherungsmakler - genau zu beschreiben wofür die Haftpflichtversicherung schützen soll. Gerade bei der privaten Haftpflichtversicherung ist dies besonders wichtig, da Schäden große Konsequenzen haben können. Aufgrund der vergleichsweise kleinen Prämien und Prämienunterschiede lohnt es sich jedoch in jedem Fall ein wenig Zeit in das Beratungsgespräch zu investieren. Diese Information wurde Ihnen zur Vergfügung gestellt von: G & P Versicherungsmakler Postfach 13 01 47 13601 Berlin ... schneller geht’s per Telefon: 030 / 34 34 61 61 per Telefax: 030 / 34 34 61 66 per eMail an: info@GUP-Makler.de web: www.GUP-Makler.de Betrugsverdacht kann Versicherungsschutz kostenDienstag, 26. Juli 2011
Versicherungen ist es möglich nach Betrugsfällen die Schadensregulierung zu verweigern. Dies bestätigte das Oberlandesgerichts Bamberg (Az.: 1 U 89/10).
Das Gericht entschied den Fall eines Versicherten, dessen Fahrzeug bei Anschaffung einen groben Mangel hatte, welcher jedoch der Versicherung nicht gemeldet wurde. Nach dem Fahrzeugdiebstahl erhielt die Versicherung eine anonyme Anzeige und verweigerte die Zahlung aufgrund eines angenommenen fingierten Diebstahls. In der Verhandlung kam das Gericht durch Insiderwissen, verschwiegener Vorschadenmeldung und weitere fragwürdige Redlichkeiten des Versicherten zu dessen mangelnder Glaubwürdigkeit. Obwohl der Fall von der Seite der Polizei nicht aufgeklärt werden konnte, entschieden die Richter daher auf einen fingierten Unfall des Versicherten und gaben der Kfz Versicherung Recht. Diese wurde daher ermächtigt die Leistung für das gestohlene Fahrzeug zu verweigern. Diese Information wurde Ihnen zur Vergfügung gestellt von: G & P Versicherungsmakler Postfach 13 01 47 13601 Berlin ... schneller geht’s per Telefon: 030 / 34 34 61 61 per Telefax: 030 / 34 34 61 66 per eMail an: info@GUP-Makler.de web: www.GUP-Makler.de „Kampfhund“ – Eine verwirrende BezeichnungDienstag, 19. Juli 2011
Wer eine Hundehaftpflicht für seinen neuen Hund oder Welpen sucht wird in der Regel vom gewählten Versicherer oder Versicherungsmakler nach der Rassezugehörigkeit gefragt. Einige Versicherer nehmen für bestimmte Hunderassen höhere Prämien aufgrund größeren Gefahrenpotentials. Diese Rassen sind zum Beispiel Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander.
Woher kommt die umgangssprachliche „Kampfhund“-Formulierung? Ein wichtiger Einflussfaktor könnte gewesen sein, dass Medien infolge von Beißattacken von Hunden an Menschen „Kampfhunde“ aufgrund der größeren Schärfe des Begriffs verwendet haben. Wie die aktuelle Berliner Beißstatistik (http://www.tagesspiegel.de/berlin/mehr-als-600-menschen-durch-hunde-verletzt/4002278.html) jedoch zeigt ist der Anteil der „gefährlichen“ Hunderassen mit 26 von 634 Angriffen nicht größer als bei anderen Hunderassen. Die Formulierung „Beißstatistik“ ist an dieser Stelle ebenfalls missverständlich, da auch Vorfälle eingefloßen sind, bei denen Menschen lediglich angesprungen, jedoch nicht gebissen wurden. Was sind tatsächlich „Kampfhunde“? Im eigentlichen Sinn bezeichnet dieser Begriff Hunde, die insbesondere zu Hunde- und Tierkämpfen gezüchtet und abgerichtet wurden. Es geht dabei nicht um bestimmte Rassen, sondern um das Verhalten beziehungsweise Einsatzgebiet der Tiere. Diese Ausbildung ging so weit, dass die Hunde zu keiner Aggressivität gegenüber Menschen erzogen wurden, da während der Hundekämpfe unter anderem auch Schiedsrichter in der Arena waren, die die Hunde während des Kampfes gefahrenlos trennen können mussten. Heutzutage ist die spezielle Züchtung von Hunden mit besonderer Neigung zu Tierkämpfen nicht mehr in offiziellen Zuchtlinien und -zielen. Daher bieten manche Versicherungsunternehmen die Hundehaftpflichtversicherung ohne Rassenunterscheidung an. Tarife verschiedener Versicherer zur Hundehaftpflicht ohne Rassenunterscheidung können Sie online vergleichen und bei Bedarf sofort abschließen. Als unabhängiger Versicherungsmakler schützt G&P Versicherungsmakler Berlin seit 1974 Halter von Hunden, Pferden und sonstigen Tieren zu günstigen Preisen. Impressum: G & P Versicherungsmakler Saatwinkler Damm 66 13627 Berlin Tel: 030 / 34 34 61 61 Fax: 030 / 34 34 61 66 eMail: hundehaftpflicht@GUP-Makler.de web: www.GUP-Makler.de Motorradversicherung: Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko?Freitag, 15. Juli 2011
Ob dem Motorradfahrer eine Motorrad Haftpflicht genügt oder er einen umfassenderen Schutz möchte, ist eine ganz individuelle Entscheidung. Größerer Schutz ist jedoch oftmals weniger teuer, als angenommen wird. Dies zeigen Beitragsvergleiche, wie sie beispielsweise auch über Motorradonline.de und dessen Partner G&P Motorrad Versicherungsdienst GmbH zu finden sind.
Die 2011 bisher am häufigsten verkauften Modelle sind die BMW R1200 GS, die Yamaha XJ6, die Kawasaki ER-6N | 6F, die Yamaha FZ8, die Suzuki Gladius und die Triumpf Tiger 800. Sie wurden als Grundlage des Motorrad Versicherungvergleichs verwendet. Aus deren Motorstärke wurden drei Motorklassen gebildet. Etwa 70%-80% aller derzeit verkauften Motorräder werden dementsprechend betrachtet. Es gibt zwar zahlreiche Zulassungsregionen in Deutschland, jedoch nur fünf Beitragsregionen zur Vollkasko. Die preisliche Abweichung von der mittleren Region liegt bei ca. 5% in beide Richtungen, so dass jeder Motorradfahrer mit einem kurzen Blick auf diese Tabelle ziemlich genau in Erfahrung bringt wie hoch die Prämie ist. Und das egal wo das Motorrad in Deutschland zugelassen ist. Die Tabelle zum Beitragsvergleich bei www.motorradonline.de: http://www.motorradonline.de/de/news/recht-und-verkehr/motorradversicherung-haftpflicht-teilkasko-oder-vollkasko/376425 Im Tarif G&P exklusiv ist besonders gekennzeichnet, da er im Gegensatz zu allen anderen Tarifen in Deutschland die Neuwertentschädigung für alle Marken ohne Aufpreis eingeschlossen hat. 12 Monate in der Vollkasko und 12 Monate in der Teilkasko. Die Berechnungsgrundlage der angegebenen Beispiele ist eine Motorrad Haftpflicht mit einer Selbstbeteiligung von 500 € bei der Vollkasko und 150 € bei der Teilkasko. Darüber hinaus wurden keine besonders günstigen Fahrermerkmale gewählt, wie das manchmal in anderen Beitragsvergleichen geschieht. Der Versicherungsnehmer ist 39 Jahre, Halter und Fahrer des Motorrads, Tarifgruppe Standard und hat in der Voll- und Teilkasko jeweils die Schadenfreiheitsklasse 8. Den exakten Preis (ohne Abweichung) für Ihr Motorrad können Sie auch bequem über Motorradonline.de in wenigen Sekunden errechnen. Einfach Ihr Alter und die Motorstärke des Fahrzeuges auswählen und die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben. G&P Motorrad Versicherungsdienst GmbH Versicherungsmakler Saatwinkler Damm 66 13627 Berlin-Charlottenburg Tel.: 030 / 34 34 61 44 Fax: 030 / 34 34 61 55 E-Mail: info@motorrad-versicherung-online.de Web: www.motorrad-Versicherung-online.de Bei Auslandsreisen mit Haustier gilt ab sofort eine Chip-PflichtDienstag, 12. Juli 2011
Seit dem 3. Juli 2011 müssen Haustiere bei Reisen in Länder der europäischen Union mit einem Chip gekennzeichnet werden. Zuvor war eine Tätowierung der Tiere vorgesehen, was jetzt nur noch in Einzelfällen zulässig ist. Diese müssen einerseits einwandfrei lesbar sein und andererseits nachweislich vor dem 3. Juli 2011 eingraviert worden sein.
Zum Teil werden die Kosten für die Einsetzung des Chips bei Tieren mit Operationskostenversicherung (z.B. Hunde OP, Pferde OP und Katzen OP) übernommen. Sich bei einem unabhängigen Versicherungsmakler mit mehreren Anbietern zu informieren ist daher sinnvoll. Thüringer „Kampfhunde-Gesetz“ vor der VerabschiedungDonnerstag, 30. Juni 2011
Die „Thüringer Gefahren-Hundeverordnung“ steht unmittelbar vor der Ablösung durch das neue „Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren“. Das neue Gesetz sieht – ähnlich wie das neue Gesetz in Niedersachsen – einen elektronischen Chip für Hunde vor, der personenbezogene Daten des Hundehalter speichert.
Zudem muss eine Hundehaftpflicht für jeden Hund, der älter als sechs Monate ist, abgeschlossen werden. Der Versicherungsumfang liegt bei mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. Tarife mehrerer Anbieter im Vergleich finden sich beispielsweise unter www.GUP-Makler.de/Hundehaftpflicht. Durch die Hundehaftpflicht soll verhindert werden, dass Opfer von Beißattacken Probleme bei der Bewältigung der Folgekosten bekommen. Darüber hinaus ist eine Rasseliste für besonders gefährliche Hunde vorgesehen. Dazu gehören grundsätzlich Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Fällt der Hund einer anderen Rasse durch gesteigerte Aggressivität auf, beispielsweise indem ein Mensch oder Tier gebissen oder unnatürliche Kampfbereitschaft sichtbar wurde, ist die Fachbehörde verpflichtet die Gefährlichkeit des Hundes zu prüfen. Sollte dabei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit festgestellt werden, gilt dieser Hund als gefährlich und steht ebenfalls wie die Hunde auf der Rasseliste ausserhalb ausbruchsicherer Grundstücke grundsätzlich unter Maulkorb- und Leinenzwang. Des weiteren müssen Halter gefährlicher Hunderassen einen Sachkundenachweis erbringen, mit dem sie ihr Wissen über den Umgang mit Hunden belegen. Der Sachkundenachweis umfasst beispielsweise Wissen über das Sozialverhalten des Hundes, Rasseeigenschaften und die Erkennung möglicher Gefahrensituationen. Zusätzlich wird vom Hundehalter verlangt, dass er mindestens 18 Jahre ist, über die erforderliche Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung verfügt. Diese Information wurde Ihnen zur Verfügung gestellt von: G & P Versicherungsmakler Saatwinkler Damm 66 13627 Berlin Tel: 030 / 34 34 61 61 Fax: 030 / 34 34 61 66 eMail: info@GUP-Makler.de web: www.GUP-Makler.de Neue Hundeverordnung in Niedersachsen 2011Donnerstag, 30. Juni 2011
Die Regelungen im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NhundG) wurden überarbeitet. Künftig müssen Hunde einen elektronischen Chip tragen, der Informationen über den Hundehalter enthält. Dies sind Name, Vorname, Geburtstag und Geburtsort; Anschrift; Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes; Rassezugehörigkeit ggf. unter Angabe der Kreuzung und Kennnummer des Hundes.
Zudem muss eine Hundehaftpflicht für jeden Hund, der älter als sechs Monate ist, abgeschlossen werden. Der Versicherungsumfang liegt bei mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. Tarife mehrerer Anbieter im Vergleich finden sich beispielsweise hier. Durch die Hundehaftpflicht soll verhindert werden, dass Opfer von Beißattacken Probleme bei der Bewältigung der Folgekosten bekommen. Darüber hinaus müssen Hundehalter ab 2013 einen Sachkundenachweis erbringen, mit dem sie ihr Wissen über den Umgang mit Hunden belegen. Dazu werden von der Fachbehörde Hundeschulen und -vereine ausgewählt, die entsprechende Prüfungen anbieten. Der Sachkundenachweis umfasst beispielsweise Wissen über das Sozialverhalten des Hundes, Rasseeigenschaften und die Erkennung möglicher Gefahrensituationen. Vom Sachkundenachweis befreit sind Hundebesitzer, die bereits einmal einen Hund über mindestens zwei Jahre besessen haben. Sie gelten automatisch als sachkundig, sofern sie den Besitz mit der bezahlten Hundesteuer nachweisen können. Fällt ein Hund durch gesteigerte Aggressivität auf, beispielsweise indem ein Mensch oder Tier gebissen oder unnatürliche Kampfbereitschaft sichtbar wurde, ist die Fachbehörde verpflichtet die Gefährlichkeit des Hundes zu prüfen. Sollte dabei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit festgestellt werden, gilt der Hund als gefährlich und steht ausserhalb ausbruchsicherer Grundstücke grundsätzlich unter Maulkorb- und Leinenzwang. Zusätzlich wird vom Hundehalter verlangt, dass er mindestens 18 Jahre ist, über die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung verfügt und eine praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund bestanden hat. Diese Information wurde Ihnen zur Verfügung gestellt von: G & P Versicherungsmakler Saatwinkler Damm 66 13627 Berlin Tel: 030 / 34 34 61 61 Fax: 030 / 34 34 61 66 eMail: info@GUP-Makler.de web: www.gup-makler.de Höhere Einmalzahlungen bei der Entschädigung durch Haftpflichtversicherer?Freitag, 24. Juni 2011
Das Handelsblatt berichtete vor Kurzem über einen juristisch möglicherweise richtungsweisenden Streitfall zur Haftpflichtversicherung. Es geht dabei um die höchste Entschädigungssumme, die in Deutschland jemals ausbezahlt wurde. Zuletzt hat das Hamburger Landgericht einen Vergleich über 4,3 Millionen € vorgeschlagen.
Zum Hintergrund: 2004 verunglückte eine damals 19jährige Frau mit Ihrem Mann im Auto und wurde als Beifahrerin aus dem Auto geschleudert. Sie erlitt schwerste Schädel-Hirn-Verletzungen und Knochenbrüche. Infolge dessen ist sie seitdem an den Rollstuhl gebunden und muss rund um die Uhr gepflegt werden. In der Regel bezahlen die Haftpflichtversicherer in solchen Situationen monatliche Renten und anfallende Kosten, beispielsweise für Therapien und notwendigen Wohnungsumbauten. Im konkreten Fall wurden bisher durchschnittlich 6000 € im Monat und weitere 750.000 € zusätzliche Kosten gezahlt. Der Anwalt der Klägerin möchte die Einmalzahlung erwirken, damit es seiner Mandanten zukünftig erspart bleibt jede Kostenposition erstreiten zu müssen. Der Bund der Versicherten führt weiterhin an, dass die Einmalzahlung auch sinnvoll ist um Leistungen zu wählen, beispielsweise Therapieformen im Ausland, die Versicherer möglicherweise nicht bewilligen würden. Gerade jedoch bei besonders schwer verletzten Menschen mit möglicherweise geringerer Lebenserwartung hätten die Geschädigten durch die Einmalzahlung auch die Möglichkeit das Geld später zu vererben. Daher unterstützt der Bund der Versicherten die Position der Wahlmöglichkeit zwischen beiden Entschädigungsformen. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) argumentiert, dass so hohe Geldsummen Begehrlichkeiten im Umfeld der Geschädigten hervorrufen könnten. Das wiederum könnte dazu führen, dass die Gelder durch Fehlkalkulation oder anderweitige Verwendungszwecke aufgebraucht werden und die Geschädigten dann die Leidtragengen sind. Es bleibt mit Spannung abzuwarten, ob der Versicherer den Vergleichsvorschlag über 4,3 Millionen € annimmt. Und wenn nicht, wie dieser Prozess endet. Diese Information wurde Ihnen zur Verfügung gestellt von: G & P Versicherungsmakler Saatwinkler Damm 66 13627 Berlin Tel: 030 / 34 34 61 61 Fax: 030 / 34 34 61 66 eMail: info@GUP-Makler.de web: www.GUP-Makler.de Die Motorrad-Kaskoversicherung – sinnvoll oder überflüssig?Dienstag, 19. Oktober 2010
Schon viele Motorradfahrer mussten unfreiwillig von der Maschine absteigen. Denn auch die schönsten Landschaften und Strecken haben manchmal schwierige Passagen und Tücken. Aber nicht nur beim Fahren lauern Gefahren für Ihr Zweirad. Denkbar sind an dieser Stelle beispielsweise ein unvorhersehbar aufkommender Sturm, ein plötzlicher Hagelschauer oder ein Dieb. Die Kaskoversicherung kann daher einen vielseitigen Schutz bieten und somit das Motorrad finanziell absichern. Vorausgesetzt der Motorradfahrer hat sich vorher ausgiebig informiert.
Was ist eine Kasko in der Motorradversicherung? Zunächst wird zwischen Teilkasko und Vollkasko unterschieden. Der Schutz dahinter variiert je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif. Er geht grundsätzlich über den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz in der Haftpflicht der Motorradversicherung hinaus. Welche Gefahren sind in der Regel in der Teilkasko bzw. Vollkasko der Motorradversicherung abgesichert? Die Teilkaskoversicherung beinhaltet in der Regel: - Brand- und Explosionsschäden - Entwendung, Diebstahl, Raub und Unterschlagung - Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung - Zusammenstoß mit Wild und bestimmten anderen Tierarten - Bruchschäden an Verglasung - Kurzschluss und - Marderbiss Die aufgeführten Leistungen werden auch durch die Vollkaskoversicherung absichert, welche jedoch darüber hinaus vor folgenden Gefahren schützt: - Unfall und Eigenverschulden sowie - Mut- oder böswillige Handlungen von dritten (Vandalismus) Welche Konsequenzen hat die Unterscheidung? Ob sich eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung in der Motorradversicherung lohnt, hängt folglich vom jeweiligen Bedarf und Risikobewusstsein des Motorradfahrers ab. Vor Abschluß einer Motorradversicherung ist eine genaue Prüfung daher ratsam. Des weiteren empfiehlt sich ein Vergleich zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften und Tarifen, da sich diese inhaltlich und preislich unterscheiden können. Einen kostenlosen online Tarifvergleich aus über 80 verschiedenen Tarifen zur Motorradversicherung finden Sie beispielsweise unter www.Motorrad-Versicherung-online.de. G&P Motorrad Versicherungsdienst GmbH Versicherungsmakler Saatwinkler Damm 66 13627 Berlin-Charlottenburg Tel.: 030 / 34 34 61 44 Fax: 030 / 34 34 61 55 E-Mail: info@Motorrad-Versicherung-online.de Web: www.Motorrad-Versicherung-online.de Sind Mehrwerte in der Motorradversicherung versichert?Dienstag, 19. Oktober 2010
Bei allen Motorradfahrern fahren Emotionen mit. Den frischen Fahrtwind spüren, die Freiheit auf zwei Räder, die Straße zu erleben und die Landschaften zu genießen. Die passende Motorradversicherung gibt Ihnen Sicherheit und fährt daher ständig mit.
Neben dem reinen Fahrspaß legt jeder Biker großen Wert auf Fahr- und Bedieneigenschaften, einem guten Fahrkomfort und einer individuelle Optik, die auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Viele Motorräder werden daher durch diverses Motorradzubehör, wie z.B. Fußrastenanlagen, erweitert und im Wert gesteigert. Diese sogenannten Mehrwerte können schnell vierstellige Beträge erreichen, weshalb auch hier die passende Motorradversicherung ein wichtiger Begleiter sein sollte. Welche Veränderungen werden in der Regel am handelsüblichen Kraftrad (Krad) eigentlich vorgenommen? Das Motorrad wird vom klassischen Kettenantrieb auf den wartungsarmen Riemenantrieb umgebaut. Hier ist eine hohe Laufleistung (etwa 30.000 KM) ohne nennenswerten Wartungs- oder Verschleißintervall möglich. Eine breitere oder anders geformte Sitzbank bietet oftmals mehr Sitzkomfort, besonders auf längeren Strecken. Auch für den Beifahrer bietet dieser Umbau mehr Bequemlichkeit. Die Beleuchtungsanlagen, wie Front- und Hecklichter, Bremslichter und Blinker gibt es in vielfachen Ausführungen. Die Motorradhändler haben für nahezu jeden Wunsch das passende Zubehör. Von der kleinen Minitasche bis zum umfangreichen Koffersystem für Motorradtouren gibt es verschiedenste Modellvarianten. Die passende Motorradversicherung bietet darüber hinaus auch umfassenden Schutz für weitere Mehrwerte, wie z.B. Fahrwerk, Reifen/Felge, Auspuffanlage und vieles mehr. Um Motorradfahrer nicht in der Freiheit zur nachträglichen Anpassung des Motorrades an ihre individuellen Bedürfnisse einzuschränken, gibt es nicht marktübliche Tarife, die dies in unbegrenztem Deckungsumfang gewährleisten. Ein Blick über Deckungssumme und Preis der Motorradversicherung hinaus lohnt sich daher auch, um positiv überrascht zu werden. Mit einem kostenlosen Tarifvergleich stellt G&P Motorrad Versicherungsdienst GmbH auf seiner Homepage den Kontakt zwischen Motorradfahrern und -besitzern einerseits und dem am individuellen Bedarf angepassten Versicherer andererseits her. Dies kann entweder direkt über www.motorrad-Versicherung-online.de oder über das Händler-Portal www.MoVeDi.de erfolgen. G&P Motorrad Versicherungsdienst GmbH Versicherungsmakler Saatwinkler Damm 66 13627 Berlin-Charlottenburg Tel.: 030 / 34 34 61 44 Fax: 030 / 34 34 61 55 E-Mail: info@motorrad-versicherung-online.de Web: www.motorrad-Versicherung-online.de
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